02.05.2018 · Fachbeitrag · AGB
Vorsicht bei unwirksamen Aufrechnungsverboten
| Eine von einer Sparkasse in ihren AGB verwendete Klausel, nach der ein Verbraucher gegenüber der Bank nur aufrechnen darf, soweit seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, ist unwirksam. |
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