04.11.2014 · Fachbeitrag · Anfechtung
Schwierig: Trennung von rechtlicher und wirtschaftlicherBerechtigung
| Überträgt ein (arbeitsloser) Schuldner seine Eigentumswohnung auf seine Mutter, die die noch valutierten Grundpfandrechte übernimmt und ihm ein lebenslanges, unentgeltliches Wohnrecht einräumt, sodass nach Titulierung der Gläubigerforderung die nach fruchtlosem Vollstreckungsversuch und Abnahme der Vermögensauskunft erhobene Klage des Zwangsvollstreckungsgläubigers auf Duldung der Vollstreckung in das Eigentum ins Leere geht, steht dem Gläubiger gegen die begünstige Angehörige der Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung nach § 11 Abs. 1 S. 1 AnfG zu. |
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