09.11.2016 · Fachbeitrag · Anspruchsgegner
Wege zur unmittelbaren Inanspruchnahme des Versicherers
| Das Trennungsprinzip in der Haftpflichtversicherung steht einer unmittelbaren Inanspruchnahme des Versicherers durch den Geschädigten auch ohne vorherige Feststellung des Haftpflichtanspruchs nicht entgegen, wenn der Deckungsanspruch wirksam an den Geschädigten abgetreten ist. |
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