· Fachbeitrag · Arbeitshilfe
Verzögerungsrüge in Kostenfestsetzungsverfahren
| In FMP 19, 85, haben wir über die Verzögerungsrüge nach § 198 Abs. 3 GVG im Kostenfestsetzungsverfahren berichtet, die zu einem Entschädigungsanspruch führen kann. Viele Leser haben uns danach von Kostenfestsetzungsverfahren berichtet, die Monate, teilweise Jahre dauern, ohne dass etwas geschieht. Im Folgenden fassen wir deshalb die Voraussetzungen der Verzögerungsrüge noch einmal als Checkliste zusammen. Die Musterformulierung ermöglicht die schnelle Umsetzung. |
1. Voraussetzungen der Verzögerungsrüge
Die Verzögerungsrüge nach § 198 Abs. 3 GVG gibt keinen Anspruch auf ein schnelleres Verfahren, sondern (lediglich) einen Entschädigungsanspruch. Voraussetzung ist:
Checkliste / Voraussetzungen der Verzögerungsrüge |
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