28.10.2024 · Fachbeitrag · Architektenrecht
Umfang der Honoraraufklärung des Architekten
| Die gegenüber einem Verbraucher bestehende Belehrungspflicht des § 7 Abs. 2 HOAI auf die Möglichkeit der Vereinbarung eines über oder unter dem Basishonorarsatz liegenden Honorars gilt auch bei Vereinbarung eines Zeit- oder Pauschalhonorars. |
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