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  • 06.12.2013 · Fachbeitrag · Architektenvertrag

    Mehrvergütung: Von der Rechtsprechung profitieren

    | Eine Vereinbarung in einem Architektenvertrag, wonach die anrechenbaren Kosten fiktiv vereinbart sind und die Honorarabrechnung nicht an die endgültigen – höheren – anrechenbaren Kosten anzupassen sind, ist unzulässig. |