· Fachbeitrag · Auskunftei
Was ist der Negativeintrag bei der Schufa wert?
| Millionen von Schuldnern sind bei der Schufa eingetragen, weil sie ihren Zahlungsverpflichtungen ‒ manchmal nur vermeintlich ‒ nicht nachgekommen sind. Immer häufiger wehren sie sich gegen solche Einträge, auch, weil auf Einmeldeklagen spezialisierte Anwaltskanzleien die Schuldner hierüber zunehmend informieren. Für Gläubiger und ihre Bevollmächtigten gilt es, besonders sorgfältig zu agieren, weil die erstinstanzlichen Gerichte nicht immer die maßgeblichen Kriterien für die Eintragung richtig sehen und anwenden. Und es kommt noch „dicker“: Wie eine aktuelle Entscheidung des BGH zeigt, wird es künftig für Gläubiger wohl keine Rechtsmittelinstanz mehr im Streit um Negativeinträge geben. |
Sachverhalt
Der Schuldner begehrt von der beklagten Gläubigerin, einen von ihr veranlassten Negativeintrag in der Wirtschaftsauskunftei Schufa zu widerrufen. Das LG verurteilte die Beklagte antragsgemäß
- gegenüber der Schufa den Negativeintrag schriftlich zu widerrufen,
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