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  • 24.07.2014 · Fachbeitrag · Auskunftsansprüche

    Wo ist ein Auskunftsanspruch geltend zu machen?

    | Beruht ein Auskunftsverlangen eines Arbeitnehmers nach § 34 BDSG auf einer Berichterstattung über sein Arbeitsverhältnis und die Form der Beendigung dieses Arbeitsverhältnisses und bezieht sich damit auf personenbezogene Daten, die nach § 32 BDSG für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses erhoben, verarbeitet oder genutzt wurden, besteht der erforderliche rechtliche Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis. |