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  • 01.07.2024 · Fachbeitrag · Bankrecht

    Erstattung von AGB-rechtswidrigen Preiserhöhungen

    | Ein AGB-Änderungsmechanismus für Kontoführungsgebühren ist unwirksam, wenn er es der Bank als Klauselverwenderin ermöglicht, praktisch jede beliebige Änderung der Vertragsbeziehung vorzunehmen, ohne aktive Mitwirkung des Kunden und ohne gerichtliche Kontrolle. Eine solche Bestimmung weicht von wesentlichen Grundgedanken der § 305 Abs. 2, § 311 Abs. 1, §§ 145 ff. BGB ab, indem sie das Schweigen des Verwendungsgegners als Annahme eines Vertragsänderungsvertrags qualifiziert. Die Bestimmung hält der Inhaltskontrolle (§ 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB) nicht stand. |