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  • · Fachbeitrag · Bankrecht

    Ist das SMS-TAN-Verfahren absolut sicher?

    | Von einem Anscheinsbeweis dahin gehend, dass es sich bei dem SMS-TAN-Verfahren um ein solches handelt, welches praktisch unüberwindbar ist, kann nicht ausgegangen werden. |

     

    Zu dieser Ansicht ist das AG Lingen (10.6.22, 56 C 28/22, Abruf-Nr. 232030) allerdings nur aufgrund einer prozessualen Sichtweise gekommen. Der Bankkunde, der die Gutschrift einer seiner Ansicht nach nicht autorisierten Abbuchung verlangt, hatte bestritten, dass das von dem Kreditinstitut als Zahlungsdienstleister konkret benutzte Sicherheitssystem im Zeitpunkt der Vornahme des streitigen Zahlungsvorgangs ein ausreichendes Sicherheitsniveau geboten hat. Hierauf wurde dann von dem Kreditinstitut kein Beweis angeboten. Dies wäre aber ‒ zumindest in Form eines Sachverständigengutachtens oder einer amtlichen Auskunft des Bundesamtes für Sicherheit ‒ möglich gewesen.

     

    MERKE | Als Hilfsbegründung hat das AG darauf abgestellt, dass sich verschiedenste Kreditinstitute vom SMS-TAN-Verfahren zugunsten neuerer und sicherer Techniken „verabschiedet“ hatten.

     
    Quelle: Ausgabe 12 / 2022 | Seite 204 | ID 48709968