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  • 01.07.2022 · Fachbeitrag · Bankrecht

    Unkalkulierbare Zinsanpassungsklauseln sind unwirksam

    | Bei S-Prämiensparverträgen ist eine von der Sparkasse gestellte Vertragsklausel, die die Ausgestaltung der – als solche wirksam vereinbarten – variablen Verzinsung der Sparkasse durch Aushang überlässt, unwirksam, da sie nicht das erforderliche Mindestmaß an Kalkulierbarkeit möglicher Zinsänderungen aufweist. |