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  • 11.04.2025 · Fachbeitrag · Baurecht

    AGB: Vorsicht bei den Preisabsprachen

    | Die Regelung der Vereinbarungen zur Vergütung und zu deren Sicherung in regelmäßig verwandten Werkverträgen, d. h. in AGB i. S. d. § 305 BGB, ist risikobehaftet. Das KG (11.2.25, 21 U 89/23, Abruf-Nr. 247132 ) hat nun eine Reihe von Grundsätzen zur Kontrollfähigkeit und zur Wirksamkeit von Abreden zur Vergütung und zu Sicherheiten formuliert, die in der rechtsberatenden, der rechtsverfolgenden und der rechtsverteidigenden Praxis nicht übersehen werden sollten. |