05.02.2020 · Fachbeitrag · Baurecht
Anforderungen an neue Preisvereinbarung nach der VOB/B
| Der Anspruch auf Vereinbarung eines neuen Preises nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B setzt nach dem Wortlaut der Klausel nur voraus, dass die ausgeführte Menge den im Vertrag angegebenen Mengenansatz um mehr als 10 v. H. überschreitet und eine Partei verlangt, einen neuen Preis zu vereinbaren. |
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