10.04.2015 · Fachbeitrag · Baurecht
Was zu viel ist, ist zu viel
| Verschiedene Zahlungsansprüche können nicht gleichzeitig im Urkunden- und normalen Klageverfahren geltend gemacht werden. Ein insoweit ergangenes Vorbehalts-Teilurteil und Teilurteil ist verfahrensfehlerhaft. |
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