08.06.2015 · Fachbeitrag · Bauvertrag
Anspruch wegen Bauzeitverzögerung richtig darlegen
| Der Anspruch wegen Bauzeitverzögerung aus § 6 Abs. 6 VOB/B 2009 oder § 642 BGB bedarf der Darlegung des „nachweislich entstandenen Schadens“ bzw. der „angemessenen Entschädigung“ und damit – auch bei Großbaustellen – „einer konkreten bauablaufbezogenen Darstellung“. |
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