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  • 02.02.2023 · Fachbeitrag · Bauvertrag

    Keine einfache Entbehrlichkeit einer Kündigung

    | Bei ernsthafter und endgültiger Erfüllungsverweigerung des Auftragnehmers kann eine Kündigungserklärung des Auftraggebers nach § 242 BGB entbehrlich sein, wenn der Auftraggeber zumindest konkludent zum Ausdruck bringt, dass er den Vertrag mit dem Auftragnehmer beenden will. |