13.02.2025 · Fachbeitrag · Bauvertrag
Verjährungsbeginn für die Bauhandwerkersicherungshypothek
| Die dreijährige Verjährungsfrist des Anspruchs auf Stellen einer Bauhandwerkersicherung nach § 648a Abs. 1 S. 1 BGB beginnt in entsprechender Anwendung von § 604 Abs. 5, § 695 S. 2, § 696 S. 3 BGB taggenau mit dem Verlangen des Unternehmers nach Sicherheit. |
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