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  • 07.09.2015 · Fachbeitrag · Bauvertrag

    Verspielen Sie den Mehrvergütungsanspruch nicht

    | Der Auftragnehmer kann beim VOB-Vertrag Mehrvergütung bzw. Schadenersatz beanspruchen, wenn in dem der Ausschreibung von Erdarbeiten durch einen öffentlichen Auftraggeber zugrunde liegenden Leistungsverzeichnis die Bodenverhältnisse fehlerhaft beschrieben waren. |