05.11.2014 · Fachbeitrag · Bereicherungsrecht
Klare Vereinbarungen in nichtehelicher Lebensgemeinschaft helfen
| Die Zuwendung eines Vermögenswerts, die den anderen Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft für den Fall absichern soll, dass der Zuwendende während des Bestands der Lebensgemeinschaft stirbt, ist i.d.R. keine Schenkung, sondern eine gemeinschaftsbezogene Zuwendung. |
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