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  • 05.02.2018 · Fachbeitrag · Berufsrecht

    Einziehen der Sachverständigenentschädigung ist keine Inkassodienstleistung

    | Übernimmt ein Kfz-Sachverständiger mit der Erstellung von Schadensgutachten zugleich die Einziehung des vom jeweiligen Geschädigten an ihn abgetretenen Schadenersatzanspruchs auf Erstattung der Sachverständigenkosten, liegt in der Einziehung dieser Schadenersatzansprüche kein eigenständiges Geschäft im Sinne von § 2 Abs. 2 RDG. |