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  • 01.07.2020 · Fachbeitrag · Betriebskosten

    Anforderungen an die Bestimmtheit im Gewerberaummietrecht

    | Einer einzelvertraglichen Vereinbarung, wonach der Mieter alle Betriebskosten tragen muss, fehlt es im Bereich der Gewerberaummiete nicht an der für eine Vertragsauslegung erforderlichen Bestimmtheit bzw. Bestimmbarkeit. Der Mieter muss deshalb die Grundsteuer auch tragen, wenn diese nicht ausdrücklich benannt ist. |