02.08.2022 · Fachbeitrag · Betriebskosten
Bewachungskosten können umlagefähig sein
| „Kosten der Bewachung des Gebäudes“ können auf Grundlage einer ausdrücklichen vertraglichen Regelung – auch einer Allgemeinen Geschäftsbedingung – als Betriebskosten auf den Mieter von Gewerberaum umgelegt werden, ohne dass es einer Begrenzung der Höhe nach Bedarf. |
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