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Reichweite des gutgläubigen lastenfreien Erwerbs im Grundstückseigentumsrecht
| Der gutgläubig lastenfreie Erwerb eines Miteigentumsanteils oder einer Wohnungs- bzw. Teileigentumseinheit erstreckt sich auch auf nicht eingetragene, jedoch eintragungsbedürftige Dienstbarkeiten am Grundstück (BGH 23.7.15, V ZB 1/14, Abruf-Nr. 180021 ). |
Nicht gebuchte Dienstbarkeiten, die an einzelnen Miteigentumsanteilen nicht fortbestehen können, erlöschen dann insgesamt und damit auch im Verhältnis zu den anderen Miteigentümern bzw. Wohnungs- oder Teileigentümern.
Quelle: ID 43656161