27.03.2019 · Fachbeitrag · Darlehen
Gerichtsstandsvereinbarung bindet
| Haben die Parteien in einem schriftlichen Darlehensvertrag eine Gerichtsstandsvereinbarung für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Darlehensverhältnis geschlossen, erfasst diese regelmäßig auch Rechtsstreitigkeiten, die aus einer im Anschluss an eine Kündigung des Darlehensvertrags mündlich vereinbarten Fortsetzung des Darlehensverhältnisses zu unveränderten Bedingungen entspringen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FMP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,60 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig