· Fachbeitrag · Darlehensrecht
Nach den Widerrufsstreitigkeiten jetzt die Vergütungsfrage
| Ein Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten kann im Fall des Widerrufs eines Darlehensvertrags jedenfalls bis zum 11.6.14 nicht aus § 280 Abs. 1 BGB wegen der pflichtwidrigen Erteilung einer falschen Widerrufsbelehrung gestützt werden. Ein solcher Anspruch ist durch § 357 Abs. 4 BGB in der bis zum 11.6.14 geltenden Fassung ausgeschlossen. |
Die letzten Jahre waren von Streitigkeiten um den Widerruf von Darlehensverträgen gekennzeichnet. Nachdem die wesentlichen Rechtsfragen hierzu geklärt sind, musste sich nun das OLG Karlsruhe (14.3.17, 17 U 52/16, Abruf-Nr. 193998) mit der Frage beschäftigen, ob ein Anspruch auf Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten bestand. Drei Fragen standen im Fokus der Entscheidung:
- Fehlt es an der Kausalität, wenn der Rechtsanwalt schon vor der Widerrufserklärung - und damit vor der Fälligkeit des Rückzahlungsanspruchs - und damit notwendigerweise vor dem Verzugseintritt beauftragt war?
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