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  • 09.07.2015 · Fachbeitrag · Darlehensvertrag

    Kein kurzer Prozess bei rechtsgrundsätzlichen Fragen

    | Die Rechtsschutzgarantie verbietet es, den Zugang zu einem von der betreffenden Prozessordnung vorgesehenen Rechtsmittel unzumutbar und in aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren. Daher darf es bei einer ersichtlich klärungsbedürftigen Frage nicht verwehrt werden, Rechtsmittel zuzulassen. |