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  • 02.02.2024 · Fachbeitrag · Datenschutz

    Auskunftsersuchen über Mitgesellschafter

    | Ein Auskunftsersuchen des Gesellschafters, das auch dem Ziel dient, die Namen, Anschriften und Beteiligungshöhe der Mitgesellschafter dazu zu verwenden, diese Kaufangebote für ihre Anteile zu unterbreiten, stellt weder eine unzulässige Rechtsausübung noch einen Missbrauch des Auskunftsrechts dar. |