26.02.2019 · Fachbeitrag · Datenschutz
Beschränkter Zweck der Auskunft nach Art. 15 DS-GVO
| Die Angabe einer Auskunftei zur Auskunft nach § 34 Abs. 8 BDSG a.F. „Diese Auskunft ist „nicht geeignet, um an Dritte ... weitergegeben zu werden“, ist weder nach altem Recht, noch nach Art. 15 DS-GVO irreführend im Sinne des § 5 UWG. |
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