· Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr
Anspruch einer Kanzlei auf ein beA-Postfach
| Es besteht kein Anspruch auf die Einrichtung eines beA-Postfachs für eine Kanzlei. Das beA wird nur persönlich für einen Anwalt eingerichtet. |
Die Forderungen nach einem Kanzleipostfach sind unüberhörbar. So obliegt die Posteingangsbearbeitung in der Regel den Mitarbeitern und regelmäßig wird nicht ein konkreter Rechtsanwalt, sondern die Kanzlei beauftragt. Bereits diese zwei Aspekte können beim Wechsel eines Rechtsanwalts zu Problemen führen. Der BGH (6.5.19, AnwZ [Brfg] 69/18, Abruf-Nr. 209134) hat jetzt entschieden, dass jedenfalls rechtlich kein Anspruch auf ein solches Kanzleipostfach besteht.
MERKE | Es obliegt also dem Gesetzgeber, zu reagieren. Unter Punkt 19 der „Eckpunkte für eine Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften“ des BMJV vom 27.8.19 ist dies zumindest ins Auge gefasst. |
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