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  • 04.04.2023 · Fachbeitrag · Energieversorger

    Mitteilung von Preisänderungen

    | (Auch) Bei Gaslieferverträgen außerhalb der Grundversorgung muss der Energieversorger für die Einhaltung der Transparenzanforderungen gemäß § 41 Abs. 3 S. 1 EnWG a. F. in der Unterrichtung des Haushaltskunden über eine beabsichtigte Preisänderung Anlass, Voraussetzungen und Umfang dieser Preisänderung mitteilen. |