04.04.2023 · Fachbeitrag · Energieversorger
Mitteilung von Preisänderungen
| (Auch) Bei Gaslieferverträgen außerhalb der Grundversorgung muss der Energieversorger für die Einhaltung der Transparenzanforderungen gemäß § 41 Abs. 3 S. 1 EnWG a. F. in der Unterrichtung des Haushaltskunden über eine beabsichtigte Preisänderung Anlass, Voraussetzungen und Umfang dieser Preisänderung mitteilen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FMP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,60 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig