10.05.2017 · Fachbeitrag · Energievertrag
Dauerbrenner: Unwirksame Preisanpassungsklausel
| Bei einem Energielieferungsvertrag wird eine mit einer Preisanpassungsklausel verbundene unangemessene Benachteiligung des Kunden i. d. R. nicht durch die Einräumung eines (Sonder-)Kündigungsrechts bei Preisänderungen ausgeglichen. Dies gilt nach dem BGH (21.9.16, VIII ZR 27/16, Abruf-Nr. 189735 ) auch, wenn sich die unangemessene Benachteiligung des Kunden aus einer Intransparenz der Preisanpassungsklausel ergibt. |
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