07.01.2020 · Fachbeitrag · Erbrecht
Wer voreilig die Erbschaft ausschlägt, den bestraft das Leben
| Beruht die Entscheidung des Sohnes und einzigen gesetzlichen Erben, die Erbschaft auszuschlagen, auf bewusst ungesicherter, also spekulativer Grundlage, berechtigt eine sich später herausstellende Werthaltigkeit des Erbes mangels eines rechtlich relevanten Irrtums (bloßer Motivirrtum) den Ausschlagenden nicht dazu, seine Erklärung anzufechten. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FMP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,60 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig