Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Fluggastrechte

    Aufpreis bei Umbuchung eines annullierten Flugs

    | Eine Fluggesellschaft ist berechtigt, bei einer Umbuchung eines annullierten Flugs auf einen zeitlich deutlich späteren Flug einen Aufpreis zu verlangen. |

     

    Im Fall des OLG Köln (26.2.21, 6 U 127/20, Abruf Nr. 221195) hatte ein Verbraucher einen im März 2020 annullierten Flug auf März 2021 und ein anderer Verbraucher einen an Ostern 2020 gebuchten Flug auf Dezember 2020 umgebucht. Hierfür hatte die Fluggesellschaft einen Aufpreis verlangt. Nach Ansicht des OLG schützt die Fluggastrechte-Verordnung den Verbraucher nur, wenn der umgebuchte Flug in einem engen zeitlichen Zusammenhang zu dem annullierten Flug stattfindet.

     

    Das OLG: Die Fluggastrechte-Verordnung soll das Umbuchungsrecht nicht in die Beliebigkeit des Fluggastes stellen. Es benachteilige die Fluggesellschaft unangemessen, wenn dem Fluggast die Möglichkeit gegeben wird, so zu besonders teuren Reisezeiten zu reisen.

    Quelle: Ausgabe 04 / 2021 | Seite 59 | ID 47227015