05.10.2023 · Fachbeitrag · Fluggastrechte
Ausgleichsansprüche bei nicht angetretenem Flug
| Weiß der Fluggast, dass der gebuchte Flug sich um drei oder mehr Stunden verspäten wird, muss er (gleichwohl) grundsätzlich zur Abfertigung erscheinen, wenn er eine Ausgleichsentschädigung beanspruchen will. |
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