05.03.2020 · Fachbeitrag · Fluggastrechte
Fremdkörper auf der Landebahn
| Die nur behauptete Beschädigung eines Reifens des Flugzeugs durch einen Fremdkörper und eine dadurch verursachte Verspätung von knapp sechs Stunden begründet keinen außergewöhnlichen Umstand, der davon befreit, eine Fluggastrechteentschädigung zu zahlen. |
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