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  • 26.03.2021 · Fachbeitrag · Fluggastrechte

    Wer in der Nähe landet, hat nur begrenzte Ansprüche

    | So sieht es der Generalanwalt beim EuGH, der dem Fluggast nur einen Anspruch auf Übernahme der Kosten vom tatsächlichen Flughafen zum Zielflughafen zubilligt (3.12.20, C-826/19). |