07.02.2014 · Fachbeitrag · Forderungsrecht
Befriedigung des Nachlassgläubigers führt zum Ausgleichsanspruch
| Befriedigt ein Miterbe einen Nachlassgläubiger noch vor der Teilung der Erbengemeinschaft aus seinem Privatvermögen, ohne die Haftung nach § 2059 Abs. 1 BGB bis zur Teilung auf den Nachlass zu beschränken, kann er von den übrigen Miterben nach § 426 Abs. 1 BGB auch vor der Teilung des Nachlasses Ausgleich verlangen (LG Bonn 16.10.13, 5 S 12/13). |
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