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Klausel über Angebotsbindung bei Bauträgerverträgen
| Der BGH hat mit Urteil vom 27.9.13 (V ZR 52/12, Abruf-Nr. 133795 ) entschieden: Auch bei finanzierten und beurkundungsbedürftigen Bauträgerverträgen kann der Eingang der Annahmeerklärung regelmäßig innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen erwartet werden (§ 147 Abs. 2 BGB; Fortführung von BGH 11.6.10, V ZR 85/09). |
Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen der den Abschluss eines Bauträgervertrags Antragende an sein Angebot länger als drei Monate gebunden ist, sind stets mit § 308 Nr. 1 BGB unvereinbar.
Die auf der Anwendung der bereicherungsrechtlichen Saldotheorie beruhende Zug um Zug Verurteilung hindert nicht die Zuerkennung von Prozesszinsen.
Quelle: ID 42468438