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  • · Nachricht · Forderungsrecht

    Nichtigkeit eines Schwarzarbeitsvertrags

    § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG enthält das Verbot zum Abschluss eines Werkvertrags, wenn dieser Regelungen enthält, die dazu dienen, dass eine Vertragspartei als Steuerpflichtige ihre sich aufgrund der nach dem Vertrag geschuldeten Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt (BGH 1.8.13, VII ZR 6/13, Abruf-Nr. 132626).

     

    Das Verbot führt jedenfalls zur Nichtigkeit des Vertrages gemäß § 134 BGB, wenn der Unternehmer vorsätzlich hiergegen verstößt und der Besteller den Verstoß des Unternehmers kennt und bewusst zum eigenen Vorteil ausnutzt.

     

    Mängelansprüche des Bestellers bestehen in diesem Fall grundsätzlich nicht.

    Quelle: ID 42351904