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  • · Nachricht · Forderungsrecht

    Nutzungsausfallentschädigung im Rechtsstreit kann auch hilfsweise geltend gemacht werden

    | Mit Urteil vom 5.2.13 (VI ZR 290/11, Abruf-Nr. 130926 ) hat der BGH entschieden: Ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung kann dem Geschädigten zustehen, der Ersatz der Kosten für einen Mietwagen nicht beanspruchen kann. Dieser Anspruch kann im Rechtsstreit (konkludent) hilfsweise geltend gemacht werden, ist aber auf Zahlung an den Geschädigten, nicht auf Freistellung von den Kosten des Vermieters gerichtet. Das Gericht hat insoweit auf eine sachdienliche Antragstellung hinzuwirken. |

     

    Darüber hinaus hat der BGH klargestellt: Wir ein angemietetes Ersatzfahrzeug nur für geringe Fahrleistungen benötigt, kann sich die Unwirtschaftlichkeit der Anmietung ergeben. Doch kann im Einzelfall die Erforderlichkeit der Anmietung zu bejahen sein, weil der Geschädigte auf die ständige Verfügbarkeit eines Kraftfahrzeugs angewiesen ist.

    Quelle: ID 39250730