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  • · Nachricht · Forderungsrecht

    Schweigen des Vermieters keine Zustimmung

    | Der Mieter von Gewerberaum ersuchte den Vermieter schriftlich um eine Mietreduzierung um 10 Prozent zu einem näher beschriebenen Zeitpunkt. Alternativ bat er darum, von einer vertraglich vereinbarten Mieterhöhung abzusehen. Der Vermieter reagierte nicht. War dies als Zustimmung zu werten? |

     

    Nein, entschied jetzt das KG (23.1.12, 8 U 83/11). Eine ausbleibende Reaktion des Vermieters auf ein Mietreduzierungsersuchen des Mieters ist nicht als Zustimmung auszulegen. Nur ausnahmsweise kann Schweigen als Zustimmung zu werten sein. Vor allem ein zugunsten des anderen Teils entstandener Vertrauenstatbestand kann dies rechtfertigen. Hier konnte der Mieter nicht davon ausgehen, dass der Vermieter mit seinen Vorschlägen einverstanden war, als er nicht darauf reagierte.

    Quelle: ID 34371030