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  • · Nachricht · Forderungsrecht

    Verhältnis zwischen Kündigung und Widerruf

    | Die Kündigung eines Versicherungsvertrages steht einem späteren Widerruf jedenfalls dann nicht entgegen, wenn der Versicherungsnehmer über sein Widerrufsrecht nicht ausreichend belehrt wurde (BGH 16.10.13, IV ZR 52/12, Abruf-Nr. 133458 ). |

     

    Das Widerrufsrecht gemäß § 8 Abs. 4 VVG a.F. erlischt bei analoger Anwendung der Regelungen in §§ 7 Abs. 2 S. 3 VerbrKrG und § 2 Abs. 1 S. 4 HWiG nach beiderseits vollständiger Erbringung der Leistung.

    Quelle: ID 42468407