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  • · Nachricht · Forderungsrecht

    Widerrufsbelehrung mit Einleitungssatz

    | In jüngster Zeit werden immer häufiger Widerrufsbelehrungen zum Gegenstand höchstrichterlicher Entscheidungen. In einem aktuellen Urteil des BGH ging es um einen besonderen Zusatz in der Belehrung. |

     

    Die Widerrufsbelehrung enthielt folgenden einleitenden Satz „Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht“. Dies verstößt nicht gege das Deutlichkeitsgebot nach § 312c BGB in Verbindung mit Art. 246 § 1 Nr. 10 EGBGB, so der BGH (9.11.11, I ZR 123/10).

    Quelle: ID 33650090