02.06.2020 · Fachbeitrag · Gesellschaftsrecht
Zwangseinziehung eines Gesellschaftsanteils
| Sieht die Satzung einer GmbH eine Zwangseinziehung oder -abtretung eines Gesellschaftsanteils für den Fall seiner Pfändung vor, kann ein entsprechender Einziehungs- oder Abtretungsbeschluss gegen die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht verstoßen und anfechtbar sein, wenn die Gesellschaft die betreffenden Geschäftsanteile selbst mittels Sicherungsvollstreckung nach § 720a ZPO aufgrund eines nicht rechtskräftigen Titels wegen einer zwischen den Parteien umstrittenen Forderung gepfändet hat. |
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