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  • 01.12.2014 · Fachbeitrag · Gewerbemietrecht

    Kein unnötiges Risiko bei der Forderungsrealisierung eingehen

    | Es begegnet keinen rechtlichen Bedenken, wenn die Vertragsparteien bei der Gewerberaummiete in AGB vereinbaren, dass der Vermieter im Anschluss an Nebenkostenabrechnungen die Höhe der Nebenkostenvorauszahlungen durch einseitige Erklärung anpassen darf. |