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  • 05.09.2019 · Fachbeitrag · Girokonto

    Rückforderungsanspruch des Trägers der Rentenversicherung

    | Der Anspruch eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung gegen die Bank nach § 118 Abs. 3 S 2 SGB VI darauf, Geldleistungen rückzuüberweisen, die für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten überwiesen worden sind, erlischt nicht, wenn das Konto des Rentenempfängers aufgelöst wird. |