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  • 09.07.2015 · Fachbeitrag · Rentenversicherung

    Rückgewähr der fehlerhaften Rentenleistung

    | Führt eine Bank vor Eingang eines Rückforderungsverlangens i.S.d. § 118 Abs. 3 S. 3 SGB VI Verfügungen aus, besteht nach dem klaren Wortlaut der Vorschrift keine Verpflichtung der Beklagten zur Rücküberweisung. |