· Fachbeitrag · Handeln unter fremdem Namen
eBay: Wer ist der richtige Anspruchsgegner?
(BGH 11.5.11, VIII ZR 289/09, Abruf-Nr. 111734) |
Sachverhalt
Die Beklagte unterhielt bei eBay ein passwortgeschütztes Konto. Unter dessen Nutzung wurde eine „VIP-Lounge/Bar/Bistro/Gastronomieeinrichtung“ mit einem Eingangsgebot von 1 EUR zum Verkauf angeboten. Der Kläger gab ein Maximalgebot von 1.000 EUR zum Kauf der Einrichtungsgegenstände ab. Einen Tag später wurde die Auktion vorzeitig durch die Rücknahme des Angebots beendet. Der Kläger war zu diesem Zeitpunkt der Höchstbietende. In den ABG von eBay, denen jedes registrierte Mitglied zustimmen muss, heißt es in § 2 Ziffer 9: „Mitglieder haften grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Mitgliedskontos vorgenommen werden.“ Die Parteien streiten, ob das Angebot von der Beklagten oder - ohne deren Beteiligung und Wissen - von ihrem jetzigen Ehemann eingestellt worden ist. Der Kläger, der die Auffassung vertritt, wirksam mit der Beklagten einen Kaufvertrag abgeschlossen zu haben, macht Schadenersatzansprüche von 32.820 EUR geltend. LG und OLG haben die Klage abgewiesen. Auch vor dem BGH scheitert der Kläger gegen die Beklagte als Zugangsinhaber mangels Anspruchsgrundlage.
Entscheidungsgründe
Das OLG hat rechtsfehlerfrei einen Schadenersatzanspruch des Klägers aus § 433 Abs. 1, § 280 Abs. 1, 3, § 281 Abs. 1 BGB verneint.
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