02.08.2022 · Fachbeitrag · Informationsbeschaffung
Akteneinsicht zur Feststellung von Vollstreckungsaussichten
| Die Akteneinsicht eines nicht am Verfahren beteiligten Dritten nach § 299 Abs. 2 ZPO setzt das Vorliegen eines rechtlichen Interesses des Dritten voraus, wofür es eines konkreten rechtlichen Bezugs zwischen dem Verfahrensgegenstand und einem gegenwärtigen Rechtsverhältnis des Dritten zu anderen Personen oder einer Sache bedarf. |
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