05.04.2024 · Fachbeitrag · Informationsbeschaffung
Die Schwierigkeiten bei der Einsicht in die Nachlassakten
| Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§ 23 EGGVG) ist der statthafte Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung des Nachlassgerichts nach § 13 Abs. 7 FamFG über die Nichtgewährung von Einsicht in die Nachlassakten eines abgeschlossenen Verfahrens für einen am Verfahren nicht beteiligten Dritten. |
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